Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HBG Kompressoren GmbH

In Anlehnung an die VDMA Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte empfohlen vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.

 

 

Zur Verwendung gegenüber:

1. Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört.

2. Juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens

 

 

I. Allgemeines

 

 

1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma HBG Kompressoren zustande.

2. Die Firma HBG Kompressoren behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Firma HBG Kompressoren verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

 

 

II. Preis und Zahlung

 

 

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto der Firma HBG Kompressoren zu leisten, und zwar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb von 20 Tagen netto.

3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

III. Lieferzeit, Lieferverzögerung

 

 

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch die Firma HBG Kompressoren setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Firma HBG Kompressoren die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Firma HBG Kompressoren sobald als möglich mit.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der Firma HBG Kompressoren verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

Stand März 2002

5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma HBG Kompressoren liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Firma HBG Kompressoren wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Firma HBG Kompressoren die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen der Firma HBG Kompressoren. Im Übrigen gilt Abschnitt VII. 2.

Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

7. Kommt die Firma HBG Kompressoren in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Setzt der Besteller der Firma HBG Kompressoren – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VII. 2 dieser Bedingungen.

 

 

IV. Gefahrübergang, Abnahme

 

 

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma HBG Kompressoren noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der Firma HBG Kompressoren über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Firma HBG Kompressoren nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Die Firma HBG Kompressoren verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

3. Teillieferungen sind zulässig soweit für den Besteller zumutbar.

 

 

V. Eigentumsvorbehalt & Erweiterter Eigentumsvorbehalt

 

 

1. Die Firma HBG Kompressoren behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Die Firma HBG Kompressoren ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Firma HBG Kompressoren unverzüglich davon zu benachrichtigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma HBG Kompressoren zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

5. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann die Firma HBG Kompressoren den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Firma HBG Kompressoren vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

 

VI. Mängelansprüche

 

 

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet die Firma HBG Kompressoren unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitts VII – Gewähr wie folgt:

 

 

Sachmängel

 

 

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma HBG Kompressoren nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Firma HBG Kompressoren unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma HBG Kompressoren.

2. Zur Vornahme aller der Firma HBG Kompressoren notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit der Firma HBG Kompressoren die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist Die Firma HBG Kompressoren von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Die Firma HBG Kompressoren sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt Die Firma HBG Kompressoren – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung der Firma HBG Kompressoren eintritt.

4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Firma HBG Kompressoren – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt VII. 2 dieser Bedingungen.

5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebs-mittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.

6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Firma HBG Kompressoren für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der Firma HBG Kompressoren vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

 

 

Rechtsmängel

 

 

7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die Firma HBG Kompressoren auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der Firma HBG Kompressoren ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

Darüber hinaus wird die Firma HBG Kompressoren den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

8. Die in Abschnitt VI. 7 genannten Verpflichtungen der Firma HBG Kompressoren sind vorbehaltlich Abschnitt VII. 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

• der Besteller die Firma HBG Kompressoren unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
• der Besteller die Firma HBG Kompressoren in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. der Firma HBG Kompressoren die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI. 7 ermöglicht,
• der Firma HBG Kompressoren alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
•der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und
• die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

 

 

VII. Haftung

 

 

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Firma HBG Kompressoren infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2 entsprechend.

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Firma HBG Kompressoren – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma HBG Kompressoren auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

VIII. Verjährung

 

 

Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. 2.a – e gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

 

 

IX. Softwarenutzung

 

 

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Firma HBG Kompressoren zu verändern.

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

 

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

 

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma HBG Kompressoren und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Köln. Die Firma HBG Kompressoren ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

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